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28.07.1997
Milieuschutz für Hannover
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung soll ausgedehnt werden
Die Stadt Hannover will den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung ausdehnen. Die bisherige Satzung gilt für Linden-Nord und Süd sowie für einige Häuser der ehemaligen Neuen Heimat in Stöcken und Mittelfeld. Ein Gutachten eines Dortmunder Instituts schlägt die Einbeziehung von Döhren, Ricklingen, der Südstadt sowie der Calenberger Neustadt vor. Erhaltungssatzungen werden auch Milieuschutzsatzungen genannt und sollen die Bevölkerung vor Verdrängung durch Luxussanierung schützen. Baugenehmigungen werden im Geltungsbereich nur erteilt, wenn die Miete nach Umbaumaßnahmen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.
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