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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_BMU_stellt_Gesetzesentwurf_zum_Hochwasserschutz_vor_14291.html

08.08.2003

Mehr Raum für Flüsse

BMU stellt Gesetzesentwurf zum Hochwasserschutz vor


Das Bundesumweltministerium hat am 7. August 2003, ein Jahr nach der Flutkatastrophe, den Entwurf für ein neues Hochwasserschutzgesetz vorgestellt. Die zentrale Forderung des Entwurfes: Es soll verhindert werden, dass Gemeinden Überschwemmungsgebiete als Bau- oder Gewerbegebiete ausweisen.

„Wir werden den Flüssen wieder mehr Raum geben. Sonst nehmen sie sich ihn einfach“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Es müsse Schluss damit sein, dass Wohngebiete, Industrieanlagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dadurch erneut Milliardenschäden programmiert werden, so Trittin weiter. Zukünftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, ein „100-jährliches Hochwasser“ für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu Grunde zu legen. Das Gesetz verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen.

In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Knapp ein Jahr nach der großen Flut seien Städte und Gemeinden teilweise schon wieder dabei, neue Baugebiete in den Flussauen zu planen, so der Bundesumweltminister.
„Dieses Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spürbare Einschränkungen“, sagte Trittin. „Wer heute noch im Überschwemmungsgebiet bauen will, der hat nichts gelernt und der kann nicht mehr erwarten, dass die Gesellschaft im Schadensfall noch einmal einspringt“ betonte der Minister.

Der Gesetzenwurf ist ab sofort auf der Webseite des Bundesumweltministeriums online verfügbar.


Zum Thema:

Webseite des Bundesumweltministeriums


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